Unbefugtes Parken in unseren Wohnanlagen

In letzter Zeit müssen wir leider feststellen, dass immer öfters Fahrzeuge unberechtigterweise in unseren Wohnanlagen parken. Es ist nur Stellplatzinhabern erlaubt auf gekennzeichneten Plätzen zu parken. Diese Stellplätze sind mit dem Ordnungsamt der Stadt Schweinfurt, unter Berücksichtigung der Freihaltung von Rettungswegen und Feuerwehrzufahrten, festgelegt worden. Wir werden deshalb widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge durch ein Abschleppunternehmen entfernen lassen. Der Fahrzeugführer muss die dabei anfallenden Kosten übernehmen (BGH Urteil vom 06.06.2009 - VZR 144/8). Bitte weisen Sie gegebenfalls auch Ihre Besucher darauf hin.

BGH v. 05.06.2009:
Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadensersatz von dem Fahrzeugführer verlangen.