Wie
werde ich Mitglied der Eisenbahner-Baugenossenschaft Schweinfurt
eG?
Um eine Wohnung anmieten zu können, stellen Sie
einen Aufnahmeantrag im Büro
der EBG-Schweinfurt und erwerben zwei Genossenschaftsanteile
für 250.- € pro
Anteil.
Welcher Unterschied besteht zwischen Genossenschaft
und Immobiliengesellschaft?
Der Unterschied besteht im
Wesentlichen darin:
Eine Genossenschaft darf nicht mit dem Gut Wohnung
spekulieren. Sie wirtschaftet auch nicht nach dem Grundsatz
höchstmögliche Gewinne zu erzielen.
Die Genossenschaft ist eine Solidargemeinschaft mit dem grundsätzlichen
Willen, die Mitglieder zu respektieren und zu fördern.
Bin
ich Miteigentümer meiner von mir
bewohnten Wohnung?
Nein,
denn das Miteigentum bezieht sich nicht auf den genutzten
Wohnraum, sondern auf das Wohnungsunternehmen
als Ganzes, wie Grundstücke, Grünanlagen, Spielplätze,
Häuser Wohnungen usw. Diese bleiben immer im Eigentum
der Genossenschaft, also aller Genossenschaftsmitglieder.
Was muss ich mir unter einem genossenschaftlichem Dauerwohnrecht
vorstellen?
Durch den Mietvertrag schließen Sie mit der Genossenschaft
einen so genannten Dauernutzungsvertrag. Wenn Sie Ihren
Verpflichtungen als Mieter und Genossenschaftsmitglied
nachkommen, ist Ihre Wohnung nahezu unkündbar. Es
gibt auch nicht die Möglichkeit der Eigenbedarfsklage
wie auf dem freien Wohnungsmarkt, denn als Mitglied sind
Sie ja gleichzeitig Miteigentümer der Genossenschaft.
Wozu werden die Genossenschaftsanteile verwendet?
Die Summe
der Genossenschaftsanteile und Rücklagen
ist die Geschäftsbasis, die so genannte Eigenkapitalquote.
Auf das eingezahlte Kapital wird in der Regel eine Dividende
ausgeschüttet. Geschäftliche Überschüsse
werden wieder investiert. Beim Austritt des Mitgliedes
wird ihm sein Genossenschaftsanteil ausbezahlt.
Ist eine Genossenschaftswohnung immer billiger,
als eine vergleichbare Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt?
Nein, denn auch Baugenossenschaften müssen, wenn sie am Markt bestehen
wollen, ökonomisch und den Marktgesetzen gehorchend, geführt werden.
Genossenschaftswohnungen haben aber öfters günstigere Mieten, weil
die Finanzierung der Häuser oftmals bereits abgeschlossen ist und keine
Spekulation mit dem Wohnraum, oder Verkonsumierung des erwirtschafteten Jahresüberschusses
stattfindet.
Was darf ich in meiner Wohnung verändern?
Jede bauliche Veränderung muss vom der Vorstand der
Baugenossenschaft genehmigt werden. Dies gilt auch dann,
wenn sich vom Prinzip her eine Wohnungsverbesserung
ergibt.
Wer ist für anfallende Reparaturen zuständig?
Kleinere normale Instandhaltungsarbeiten, die keinerlei
speziellen Kenntnisse erfordern, sind dem Wohnungsnutzer
zuzumuten. Reparaturen werden von Handwerkern
ausgeführt und sind Sache der Genossenschaft. Sollte eine Reparatur notwendig
sein, setzen Sie sich bitte mit dem Büro der Baugenossenschaft in Verbindung.
Warum
erhöhen auch Genossenschaften die
Miete?
Die Wohnhäuser sind unter anderem mit folgenden
Kosten belastet:
Fremd- und Eigenkapitalzinsen, Abgaben, Steuern,
Gebühren, Instandhaltungskosten,
Verwaltungskosten, Abschreibungen, Rücklagen. Eine Steigerung dieser Kosten
kann nur durch die Anpassung der Mieten und Nebenkosten ausgeglichen werden.
Um die Wohnungen auch in Zukunft vermieten zu können, müssen Sanierungen
und Modernisierungen durchgeführt werden. Dies alles unterliegt ständigen
Kostensteigerungen und erfordert umfangreiche Geldmittel, die auch nur durch
eine Anpassung der Mieteinnahmen erwirtschaftet werden können. |
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