Mitglied
einer Genossenschaft können werden:
1. natürliche Personen
2. Personengesellschaften des Handelsrechts
3. juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Um
Mitglied zu werden muss der Bewerber eine Geschäftsanteil
zeichnen. Über die Aufnahme entscheidet der
Vorstand der Genossenschaft. Für die Anmietung
einer Wohnung kommen weitere Geschäftsanteile
hinzu. Die Anzahl ist in der Regel abhängig
von der Größe
und dem Zustand der Wohnung. Die eingezahlten Geschäftsanteile
werden in der Regel verzinst. Beim Auszug und der
Kündigung
der Mitgliedschaft bekommen Sie die eingezahlten
Geschäftsanteile
zurück.
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Die Mitglieder
einer Genossenschaft geben sich im Rahmen der Regelung
des Genossenschaftsrechts eine Satzung, in der die Rechte
und Pflichten der Mitglieder und Organe definiert sind.
Die Grundrechte jedes Genossenschaftsmitgliedes sind:
Das Recht auf wohnliche Versorgung durch Nutzung
einer Genossenschaftswohnung.
Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen
der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen.
Die Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft
ihren Mitgliedern gewährt.
Jedes Mitglied hat eine Stimme und wählt seinen Verteter
in direkter und geheimer Wahl.
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