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13.02.2016
Installation von Rauchwarnmeldern
Gesetzliche Vorgabe
Laut Landesbauordnung des Bundeslandes
Bayern müssen alle Wohnungen bis
Ende 2017 mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet
sein. In 13 von 16 Bundesländern
ist bereits die Installation von Rauchwarnmeldern
Pflicht.
Die Landesbauordnung in Bayern schreibt
eine Installation in Schlafräumen,
Kinderzimmern und Fluren, welche als
Rettungsweg benutzt werden, vor.
Umsetzung durch EBG
Da jedoch nicht auszuschließen
ist, dass zukünftig eventuell das
ehemalige Wohnzimmer als Schlafzimmer
oder das bisherige Büro etc. als
Kinderzimmer genutzt werden wird, hat
sich die EBG-Schweinfurt für eine
komplette Installation in allen Räumen,
außer Küche und Bad, ausgesprochen.
In Küche und Bad entstehen durch
Kochdunst und erhöhte Luftfeuchtigkeit
sehr leicht Fehlalarme. Mit dieser Entscheidung
wird der maximale Schutz umgesetzt.
Wirkungsweise
Rauchwarnmelder nehmen feinste Rauchpartikel,
die bei einem beginnenden Brand entstehen,
wahr, und melden diese Gefahr mit einem
lauten Warnton. Diese Warnung wird bereits
abgegeben bevor sich die Wohnräume
mit dem lebensbedrohenden Rauchgas füllen.
Im Fall des Falles kann diese frühzeitige
Warnung über Leben und Tod entscheiden.
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