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13.02.2016

Installation von Rauchwarnmeldern

Gesetzliche Vorgabe

Laut Landesbauordnung des Bundeslandes Bayern müssen alle Wohnungen bis Ende 2017 mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein. In 13 von 16 Bundesländern ist bereits die Installation von Rauchwarnmeldern Pflicht.
Die Landesbauordnung in Bayern schreibt eine Installation in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, welche als Rettungsweg benutzt werden, vor.

Umsetzung durch EBG
Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass zukünftig eventuell das ehemalige Wohnzimmer als Schlafzimmer oder das bisherige Büro etc. als Kinderzimmer genutzt werden wird, hat sich die EBG-Schweinfurt für eine komplette Installation in allen Räumen, außer Küche und Bad, ausgesprochen. In Küche und Bad entstehen durch Kochdunst und erhöhte Luftfeuchtigkeit sehr leicht Fehlalarme. Mit dieser Entscheidung wird der maximale Schutz umgesetzt.

Wirkungsweise
Rauchwarnmelder nehmen feinste Rauchpartikel, die bei einem beginnenden Brand entstehen, wahr, und melden diese Gefahr mit einem lauten Warnton. Diese Warnung wird bereits abgegeben bevor sich die Wohnräume mit dem lebensbedrohenden Rauchgas füllen. Im Fall des Falles kann diese frühzeitige Warnung über Leben und Tod entscheiden.

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